Brünner Straße 264,
1210 Wien / Österreich
§ 1 Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und der Filiale Danküchen Stammersdorf, Brünner Straße 264, 1210 Wien, FN 625584 b. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Filiale Danküchen Stammersdorf erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie von der Geschäftsführung ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt werden. Nebenabreden jedweder Art sowie Zusagen von Vertretern bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung.
§ 2 Vertragsabschluss
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit befindliche Waren, werden generell nicht akzeptiert. Werden vom Kunden Pläne bereitgestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit, sofern diese nicht für Danküchen Stammersdorf als offenbar unrichtig erkennbar sind. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, wird ihn Danküchen Stammersdorf davon binnen angemessener Frist verständigen und um entsprechende Weisung binnen angemessener Frist ersuchen. Bei nicht rechtzeitiger Weisung treffen den Kunden neben den bis dahinangelaufenes Kosten auch die Verzugsfolgen.
§ 3 Preis
Die in unseren Preislisten und Prospekten angeführten Preise gelten als freibleibend. Rabatte werden nur auf Grund individueller Vereinbarungen gewährt. Alle von uns genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anderes ausdrücklich vereinbart wurde, inklusive Mehrwertsteuer.
§ 4 Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster/Abbildung verkauft. Handelsübliche Abweichungen bezüglich Dekors, Farbe, Oberflächenstruktur und technischer Details stellen keinen Reklamationsgrund dar. Soweit Einrichtungsgegenstände aus Holz gefertigt sind, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale wie Astlöcher, Risse, Maserungen und Farbschattierungen im zumutbaren Maß den Wert nicht mindern. Das Nachfärben, Quellen und Schwinden des Werkstoffes Holz ist ein natürlicher Vorgang und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
§ 5 Planungsskizzen
Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Danküchen Stammersdorf ist berechtigt 40% als Anzahlung zu verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das restliche Vertragsentgelt (60%) vor der Lieferung fällig. Bei Banküberweisung wird erst ab Geldeingang in unserem Konto geliefert. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über der jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen, mindestens jedoch 12 %. Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen und Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§ 7 Vertragsrücktritt, Annahmeverzug
Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktritts haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist oder tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im Falle der Vertragsaufhebung ist der Kunde verpflichtet, 30% Stornogebühr zu zahlen. Ruft der Kunde auf Abruf bestellte Ware nicht ab, sind wir berechtigt, pro Woche eine Lagergebühr in der Höhe von €100,- in Rechnung zu stellen.
§ 8 Mahn – und Inkassospesen
Für den Fall des Zahlungsverzuges hat der Kunde angemessene Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen und zwar gleichgültig, ob die Mahnung durch uns selbst, durch einen Inkassodienst, durch einen Rechtsanwalt oder sonst wie erfolgt.
§ 9 Lieferung, Transport
Die Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Ausliefertag geltenden und üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Vorbereitung der Anschlussrohre hat der Kunde zu übernehmen. Das Montageteam ist ausschließlich für das Anschließen der Geräte zuständig.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
Bei Mängeln der an den Kunden übergebenen Ware gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Gewährleistung.
§ 11 Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die Kosten der reinen Schadensbehebung, nicht aber auch Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Sie verjähren – soweit nicht früher bereits Verjährung eintritt – spätestens drei Jahre nach erfolgter Lieferung
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden von Danküchen Stammersdorf unter Eigentumsvorbehalt sowie verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum der Danküchen Stammersdorf.
§ 13 Rechtswahl Gerichtsstand Wien
Es gilt Österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, das am Sitz des Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
§ 14 Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.